LPG
Als Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft, LPG, wird der Zusammenschluss von Bauern und Bäuerinnen und deren Produktionsmitteln, sowie anderer Beschäftigten zur gemeinschaftlichen agrarischen Produktion in der DDR bezeichnet. Landwirtschaftliche Genossenschaften waren in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts in den sozialistisch genannten Staaten Europas weit verbreitet.
Gründung der LPG
Die SED beschloss auf der 2. Parteikonferenz der SED, in Ost-Berlin vom 9.-12. Juli 1952, die Maßnahmen zur Bildung von Genossenschaften.
Damit ließ man nun wieder landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften zu, nachdem diese jahrelang nicht geduldet wurden.
Die LPG wurden in einer Gründungsversammlung errichtet, mussten sich ein Statut nach gesetzlich vorgeschriebenem Musterstatut geben und wurden durch staatliche Organe bestätigt. Mitglied einer LPG konnten nicht nur die Bauern mit eigener Wirtschaft werden, sondern auch Landarbeiter und andere Bürger.
Es wurden zunächst drei verschiedene Typen von LPG gebildet (Typ I, Typ II und Typ III). Je nach Typ wurden von den Bauern dabei ihr Boden (I), dazu ihre Maschinen (II) und dazu ihr Vieh (III) in die Genossenschaft eingebracht. Die Bauern mussten darüber hinaus Bargeld einbringen (Inventarbeitrag). LPG des Typs III waren zunächst selten, weil es an ausreichend großen Stallungen mangelte. Viele LPG wandelten sich erst später, oftmals unter Druck von Partei und Staat vom Typ I oder II in den dann dominierenden Typ III um.
Auf die Bauern wurde erheblicher Druck ausgeübt, sich einer, meist noch unwirtschaftlichen, LPG anzuschließen. Die Bauernwirtschaften wurden bei der Maschinenausleihe durch die Maschinen-Ausleihstationen (MAS, später Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) systematisch benachteiligt, so dass das Abgabensoll, die Verpflichtung zur Lieferung einer bestimmten Menge landwirtschaftlicher Produkte, immer schwerer zu erfüllen war. Zahlreiche Bauern sind nach der 2. Parteikonferenz der SED 1952 bis zum Mauerbau 1961 aus der DDR geflohen, um nicht Mitglied einer LPG werden zu müssen. Ihre Betriebe wurden zunächst von den staatlichen örtlichen Landwirtschaftsbetrieben (ÖLB) verwaltet und später nach Enteignung des Grund und Bodens in die LPG integriert.
siehe auch unter wikipedia